Meist finanziert der Käufer einer Immobilie den zu zahlenden Kaufpreis über eine Sparkasse, Bank, Versicherung oder einen sonstigen Kreditgeber.
Im Darlehensvertrag erfolgt die Vereinbarung über die Darlehensrückzahlung.
Als Sicherheit des Kreditgebers wird im Grundbuch der Immobilie regelmäßig eine Grundschuld zugunsten des Kreditgebers eingetragen.
Kommt es zu Zahlungsstörungen – das heißt weicht der Kreditnehmer von den Vereinbarungen einseitig ab – bedient sich die Bank der eingetragenen Sicherheiten in der Form, dass es das Zwangsversteigerungsverfahren der Immobilie einleitet.
Öffentlich wird dann die Immobilie gegen Höchstgebot versteigert, wodurch der Kreditgeber dann seine Forderungen ganz oder teilweise befriedigt.