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Maklercourtage

Exposéversand nur noch nach Abschluss eines Maklervertrages möglich – erfahren Sie hier mehr…

Maklervertrag vor Exposéversand notwendig. Der Gesetzgeber erhöht den Verbraucherschutz und fordert Sie und uns auf, einen Maklervertrag in Textform zuschließen, wenn Sie ein Exposé anfordern. Sie können unbesorgt sein, wie zuvor entstehen wirklich nur dann Kosten für Sie, wenn es durch unser Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit Ihnen kommt. Hier erläutern wir mehr dazu: